Der tägliche Blick auf die Spritpreise verärgert die meisten Pendler nach wie vor. Eine spürbare Entlastung ist bislang nicht erkennbar.
Was zu Corona - jedenfalls bei vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern - gut funktioniert hat, könnte vielleicht auch jetzt eine Lösung sein: Homeoffice.
Doch Vorsicht: Ohne Rücksprache mit dem Arbeitgeber ist kein Homeoffice möglich, denn der Arbeitgeber bestimmt den Arbeitsort und die gestiegenen Fahrtkosten hat die Arbeitnehmerseite im Rahmen des eigenen Wegerisikos zu tragen. Ein allgemeiner Anspruch auf eine Arbeit im Homeoffice besteht nach geltendem Recht jedenfalls nicht. Vielmehr müssen die Arbeitsvertragsparteien gemeinsam nach sachgerechten Lösungen suchen. Denkbar ist eine individuelle Vereinbarung im Arbeitsvertrag oder kollektivrechtlich per Betriebsvereinbarung. Funktioniert Homeoffice aufgrund der Art der Tätigkeit nicht, kann der Arbeitgeber z.B. durch Fahrtkostenzuschüsse die gestiegenen Preise ausgleichen. Aber auch hierauf besteht kein gesetzlicher Anspruch.
Fazit: Ein Rechtsanspruch auf Homeoffice besteht nicht. Eine Lösung, den gestiegenen Spritpreisen etwas entgegenzusetzen, können individualvertragliche oder kollektivrechtliche Vereinbarungen zum Homeoffice sein, oder aber z.B. auch Fahrtkostenzuschüsse durch den Arbeitgeber. So oder so sind beide Seiten gefordert, gemeinsam eine ausgewogene Lösung zu finden, die beide Interessenlagen hinreichend berücksichtigt.